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Abmahnung gescheitert

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries übte auf dem 57. Deutschen Anwaltstag, unter den Pfiffen ihrer Zuhörer, scharfe Kritik an der Abmahnpraxis einiger Anwälte. Und auch die Händler setzen sich vor Gericht gegen derartige Praktiken zur Wehr. Jüngstes Beispiel ist der IT-Händler Digital World Net, der rund 700 Shop-Betreiber wegen angeblich nicht rechtskonformer Details bei den Preisauszeichnungen durch eine Berliner Anwaltskanzlei hatte abmahnen lassen (IWB 07/2006, Seite 3). Neben der Unterzeichnung der Unterlassungserklärung sollten die Shops auch 760 Euro Gebühr bezahlen. Drei Händler für Druckerzubehör wehrten sich. Mit Unterstützung des Kölner Gütesiegel-Ausstellers Trusted Shops stellten sie eine Liste von knapp 100 betroffenen Online-Händlern zusammen und zogen vor das Landgericht Bielefeld. Die Richter gaben den Händlern Recht. In der belegten massenhaften Abmahnung sahen sie “gravierende Umstände für einen Rechtsmissbrauch” und hegten darüber hinaus Zweifel, ob die “geltend gemachten Unterlassungsansprüche bestehen”. Das Urteil (Az.: 15 O 53/06) ist allerdings noch nicht rechtskräftig.